• Der steuerliche Grundfreibetrag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2013 um 126 Euro auf 8130 Euro.
• Das steuerliche Reisekostenrecht, z.B. die Abrechnung von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungen und die Besteuerung von Dienstwagen, ist ab 1. März 2013 einfacher gestaltet.
• Die Unternehmensbesteuerung wurde vereinfacht. Der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von derzeit 511 500 Euro wurde auf 1 Mio. Euro bzw. von 1 023 000 Euro auf 2 Mio. Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten angehoben.
• Seit 1. März 2013 gilt das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts, das bedürftige Ehegatten nach Scheidung einer langjährigen Ehe besser schützt.
(Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 27.02. 2013).