In aller Kürze:
- • Die Wertgebühren werden linear um etwa 12 % angehoben.
- • Ab drei gerichtlichen Beweisaufnahmeterminen ist eine Zusatzgebühr von 0,3 (nach Nr. 1010 VV) vorgesehen.
- • Die gesetzlichen Gebühren in Strafsachen steigen um 19 %.
Das neue Gebührenrecht gilt für Mandate, die nach dem 1. August 2013 erteilt werden.