Welche Auswirkungen ergeben sich für Arbeitnehmer*innen, wenn die Elternzeit auf mehrere Zeitabschnitt verteilt wird?
Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Beide Elternteile können Elternzeit in Anspruch nehmen, und zwar anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam. Eine Folge der Inanspruchnahme von Elternzeit im Arbeitsverhältnis ist ein Kündigungsverbot während der Elternzeit. Welche Auswirkungen ergeben sich für Arbeitnehmer*innen, wenn die Elternzeit auf mehrere Zeitabschnitt verteilt wird? Damit hat sich das LAG Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 13.04.2021 befasst (Az.: 2 Sa 300/20, ArbG Schwerin). Wird die Elternzeit gemäß § 16 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 BEEG auf mehrere Zeitabschnitte verteilt, findet der vorwirkende Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 BEEG für jeden dieser Zeitabschnitte Anwendung.