Unternehmen, die zwei der drei nachstehenden Kriterien nicht überschreiten, können die neuen Offenlegungserleichterungen in Anspruch nehmen:
• 350.000 EUR Bilanzsumme
• 700.000 EUR Umsatzerlöse
• Im Jahresdurchschnitt 10 Arbeitnehmer
Unternehmen, die zwei der drei nachstehenden Kriterien nicht überschreiten, können die neuen Offenlegungserleichterungen in Anspruch nehmen:
• 350.000 EUR Bilanzsumme
• 700.000 EUR Umsatzerlöse
• Im Jahresdurchschnitt 10 Arbeitnehmer