Neu ist, dass auch Gesellschaften ausländischen Rechts aus "Großbritannien und Nordirland" erstmals mit Geschäftsjahresende zum 30. September 2013 die Hinterlegungsoption nutzen dürfen, sofern die Hauptniederlassung ebenfalls eine "Kleinstkapitalgesellschaft" ist.
Unternehmen, die an den letzten zwei Bilanzstichtagen zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten, können die Offenlegungserleichterungen beanspruchen:
• 350.000 EURO Bilanzsumme
• 700.000 EURO Umsatzerlöse
• Im Jahresdurchschnitt 10 Arbeitnehmer
(siehe MicroBilG, Inkraftgetreten am 28.12.2012)